
Du machst das Video, wie du willst
Vor der Kamera reden, Bildschirmaufnahme, Vergleich zweier Rechnungen, Gag oder Erklärstück: Das Format ist dir überlassen. In einen Laden musst du dafür nicht. Dein Handy und dein Kanal reichen.
Creator gesucht
Du machst kurze Videos darüber, dass ein Gastronom über Bistrio.de Bestellungen ohne Provision annehmen kann und damit bei jeder einzelnen Bestellung Geld spart. Meldet sich daraufhin ein Betrieb und bucht, bekommst du 100 Euro, und 50 Euro zusätzlich, wenn er auch eine Webseite möchte.
Der Betrieb spart dabei ebenfalls: Mit deinem persönlichen Gutscheincode zahlt er 100 Euro weniger für die Einrichtung.
Das ist das Produkt, für das du wirbst. Genau dieses Video darfst du auch selbst weiterschicken.
Was du machst
Ein UGC Creator dreht Videos, die aussehen wie von einem echten Nutzer und nicht wie von einer Agentur. Bei uns bewirbst du damit eine einzige Sache: Über Bistrio.de nimmt ein Gastronomiebetrieb seine Bestellungen ohne Provision entgegen. Für jeden Betrieb, der sich daraufhin meldet und bucht, bekommst du 100 Euro, plus 50 Euro, wenn er zusätzlich eine Webseite beauftragt. Bezahlt wird der Abschluss, nicht der Dreh.
Du musst dafür in kein Restaurant. Ein Video vor der eigenen Kamera, eine Bildschirmaufnahme der Bestellseite oder eine Rechnung, die du vorrechnest, funktionieren genauso. Wichtig ist nur, dass am Ende klar ist, was der Betrieb spart.
Und das ist die Rechnung dahinter: Die Lieferportale nehmen 13 bis 30 Prozent von jeder Bestellung. Unser Bestellsystem für Restaurants läuft unter der eigenen Adresse des Betriebs, zu einem festen Monatspreis und ohne Anteil an den Bestellungen. Ein Laden mit 8.000 Euro Portalumsatz im Monat spart damit über 13.000 Euro im Jahr, die Rechnung dazu steht auf der Vorteilsseite. Du bewirbst also keine zusätzliche Ausgabe, sondern eine Ersparnis.

Vor der Kamera reden, Bildschirmaufnahme, Vergleich zweier Rechnungen, Gag oder Erklärstück: Das Format ist dir überlassen. In einen Laden musst du dafür nicht. Dein Handy und dein Kanal reichen.

Über Bistrio.de nimmt ein Betrieb Bestellungen ohne Provision entgegen. Bei jeder einzelnen Bestellung bleibt der Betrag im Laden, statt zu 13 bis 30 Prozent ans Portal zu gehen. Mehr muss dein Video nicht sagen.

Was du drehst, gehört dir. Du stellst es auf deinen Kanal, gibst es einem Betrieb oder verkaufst es ihm als eigenen Auftrag. Wir nehmen davon nichts und schreiben dir auch nicht vor, wie du schneidest.
Was du verdienst
Fällig, sobald der Betrieb bucht und den ersten Monat bezahlt hat. Kein gestaffelter Satz, den man erst nachrechnen muss.
Beauftragt derselbe Betrieb nebenbei eine Webseite, kommen sie oben drauf. Aus einer Vermittlung werden dann 150 Euro.
Keine Mindestmenge, keine Frist, keine Kernzeit. Du veröffentlichst, wenn du ohnehin etwas hochlädst.
Es gibt kein Honorar pro Video. Wer drei Clips hochlädt und keinen Betrieb bringt, bekommt von uns nichts. Das ist die Kehrseite davon, dass es auch keine Vorgaben gibt, wie viel du drehst und wann. Wer ein festes Honorar pro Clip braucht, sollte lieber direkt Aufträge bei Betrieben suchen. Dabei stehen wir dir nicht im Weg, im Gegenteil.
Du bist bei uns nicht angestellt. Es gibt kein Grundgehalt, keinen Urlaubsanspruch und keine Sozialversicherung über uns. Du vermittelst Verträge zwischen dem Betrieb und Bistrio.de und stellst uns die fälligen Prämien in Rechnung. Steuern, Krankenversicherung und die Anmeldung deiner Tätigkeit sind deine Sache. Die Vereinbarung schicken wir dir vor dem Telefonat zum Lesen, nicht erst danach.
Dein Gutscheincode
Zum Start bekommst du einen Gutscheincode, der nur dir gehört, zum Beispiel LENA-WHV. Nennt ein Betrieb diesen Code bei der Bestellung, zahlt er 100 Euro weniger für die Einrichtung: 199 Euro statt 299 Euro. Gleichzeitig ist damit eindeutig, dass die Vermittlung von dir kam. Der Code ist deshalb der übliche Weg, wie bei uns zugeordnet wird, und kein Zusatz.
Das ändert den Ton deines Videos. Du wirbst nicht für eine Firma, sondern gibst etwas weiter. Wer sich über deinen Code meldet, spart sofort Geld und danach bei jeder Bestellung erneut, weil keine Portalprovision mehr abgeht. Der Code gilt für alle drei Pakete, also auch für die reine Webseite und für das Komplettpaket, und er läuft nicht ab.

Du nennst ihn im Video, in der Beschreibung oder in deiner Bio. Er bleibt derselbe, egal wie viele Betriebe ihn nutzen.
Auf die einmalige Einrichtung, sichtbar direkt auf der ersten Rechnung. Nichts, das man hinterher beantragen muss.
Wir sehen den Code in der Bestellung. Du musst uns nicht erklären, dass dieser Betrieb von dir kam.
Zuordnung
Im Normalfall über deinen Gutscheincode. Steht er in der Bestellung, ist die Sache erledigt und die Prämie deine. Du musst dafür nichts melden und nichts nachweisen.
Sprichst du einen Betrieb zusätzlich persönlich an, trag ihn vorher in unsere Liste ein. Das dauert eine halbe Minute und geht vom Handy. Wer zuerst einträgt, betreut den Betrieb. Steht er schon drin, siehst du das sofort und sparst dir die Mühe. Manche Wirte rufen am Ende einfach an, ohne einen Code zu nennen, und für genau diese Fälle ist der Eintrag da.
Ein Betrieb, mit dem wir bereits im Gespräch sind, zählt nicht rückwirkend. Das steht so in der Vereinbarung, damit es darüber später keinen Streit gibt. Wie es um einen Laden steht, siehst du vorher in der Liste.
Wen wir suchen
Entscheidend ist nicht, wie aufwendig dein Video ist, sondern wer es sieht. Ein Clip, der bei zweihundert Gastronomen landet, bringt mehr als einer mit zwanzigtausend Aufrufen von Leuten, die selbst nichts betreiben.
Wo du wohnst, spielt keine Rolle. Die Betriebe buchen online, das Telefonat mit uns läuft übers Handy, und deine Prämie hängt am Code, nicht an deiner Postleitzahl.

Die halbe Stunde vor dem Öffnen, in der ein Wirt auf sein Handy schaut: Dann wird dein Video gesehen.
So läuft die Bewerbung
01Zehn Felder, drei Minuten. Wichtig ist der Link zu deinem Profil, alles andere ist Beiwerk.
02Innerhalb von drei Werktagen rufen wir an. Wir erklären dir das System und du bekommst die Zahlen, die im Video wirklich ziehen.
03Vermittlungsvereinbarung, dein persönlicher Gutscheincode, auf Wunsch eine Betriebsliste. Danach lädst du hoch.
Bewerbungsbogen
Wir lesen jede Bewerbung selbst und schauen uns zuerst dein Profil an. Wenn du noch nichts veröffentlicht hast, schreib stattdessen ins Freitextfeld, wie dein erstes Video aussehen würde. Bei Fragen vorab schreib uns über das Kontaktformular.
Du verkaufst lieber am Telefon, statt Videos zu machen? Dann ist die Seite für Vertriebspartner die passendere Stelle, dort läuft die Vergütung über eine Provisionsstaffel.
0176 / 61850722Fragen von Creatorn
Fragen zum Produkt selbst, etwa zu Laufzeit, Einrichtung oder Zahlungsarten, beantwortet unsere FAQ für Gastronomen. Begriffe, die im Video vorkommen, erklärt das Gastro-Glossar.
Nein. Bezahlt wird nur das Ergebnis: 100 Euro, sobald ein von dir vermittelter Betrieb unser Bestellsystem bucht und den ersten Monat bezahlt hat, und 50 Euro zusätzlich, wenn derselbe Betrieb eine Webseite beauftragt. Ein Video allein löst keine Zahlung aus. Wer ein festes Honorar pro Clip sucht, ist hier falsch.
Du bekommst beim Start einen Code, der nur dir gehört, zum Beispiel LENA-WHV. Nennt der Betrieb ihn bei der Bestellung, zahlt er 100 Euro weniger für die Einrichtung, und für uns ist gleichzeitig klar, wer ihn geschickt hat. Der Code gilt für alle drei Pakete und ist der übliche Weg, wie eine Vermittlung bei uns zugeordnet wird.
100 Euro weniger auf der ersten Rechnung. Die Einrichtung kostet regulär 299 Euro, mit deinem Code 199 Euro. Das ist der Grund, warum du nicht als Werber auftreten musst: Du bringst dem Betrieb einen Nachlass mit, den er ohne dich nicht bekommt.
Nach dem ersten bezahlten Monat des Betriebs. Du stellst uns eine Rechnung über die fälligen Prämien, wir überweisen innerhalb von 14 Tagen. Kündigt ein Betrieb in den ersten vier Wochen, entfällt die Prämie für diesen Abschluss.
Das hängt von deinem Umfang ab und entscheidest nicht du allein und auch nicht wir, sondern das Finanzamt und gegebenenfalls das Gewerbeamt. Du vermittelst selbstständig und stellst uns Rechnungen, also bist du steuerlich nicht bei uns angestellt. Kläre vor der ersten Auszahlung, ob du eine Kleinunternehmerregelung nutzt oder Umsatzsteuer ausweisen musst.
Keine bestimmte Zahl. Ein Account mit 800 Leuten aus Wilhelmshaven bringt uns mehr als einer mit 50.000 aus aller Welt, weil die Betriebe hier stehen und die Gäste hier essen. Wir schauen uns an, wer dir zusieht, nicht wie viele.
Ja. Was du drehst, gehört dir. Du darfst es auf deinen Kanälen zeigen, dem Betrieb geben oder ihm zusätzlich als Auftrag anbieten. Was du mit dem Wirt nebenbei für dich vereinbarst, ist deine Sache, dafür kassieren wir nichts.
Auf Wunsch ja, sortiert nach Ort und danach, ob der Betrieb schon eine eigene Webseite oder ein Bestellsystem hat. Die meisten Creator arbeiten aber lieber mit Läden, in denen sie ohnehin essen. Damit sich zwei Leute nicht denselben Betrieb vornehmen, trägst du einen Kontakt ein, bevor du hingehst.
Dann siehst du das direkt beim Eintragen, weil der Betrieb bereits vergeben ist, und du sparst dir den Weg. Ein Betrieb, der schon bei uns im Gespräch ist, zählt nicht rückwirkend als deine Vermittlung. Das klingt hart, ist aber die einzige Regel, die ohne Streit funktioniert.
Ja, es gibt keine Mindestmenge und keine Frist. Manche drehen an einem Nachmittag drei Läden ab, andere nehmen einen Betrieb im Monat mit. Beides ist in Ordnung, weil wir nur den Abschluss bezahlen und nicht deine Zeit.
Bogen ausfüllen, kurzes Telefonat, Gutscheincode. Wer diese Woche schreibt, kann nächste Woche hochladen.